Wagnis Kreditkartenkaution
Wer im Urlaub einen Wagen mietet, muss meist ein Kreditkarten-Blanko hinterlegen. Eine Grauzone. Dazu befragten wir Anwalt Kay P. Rodegra.
a&r: Wegen eines angeblichen Schadens am Mietwagen und eines nicht ganz gefüllten Tanks hat der Vermieter statt der vereinbarten 300 Euro satte 629 Euro von der Kreditkarte abgebucht – und das, obwohl bei der Rückgabe kein Schaden von ihm moniert worden war. Darf der Vermieter nachträglich Geld über
meine Karte abbuchen?
Rodegra: Leider ist es üblich, dass man bei Anmietung eines Fahrzeugs seine Kreditkartendaten oder die der EC-Karte zur Sicherheit hinterlegt. Wer einem Autovermieter eine Blankovollmacht für Belastungen des Kreditkartenkontos
unterschreibt, riskiert, dass mehr abgebucht wird als gewünscht. Und das ist noch nicht alles: Kommt es zu Unstimmigkeiten, kann man nicht auf die Hilfe der Kreditkartengesellschaft oder der Bank hoffen, denn die Abbuchung ist in deren Augen objektiv gerechtfertigt. Der Karteninhaber hat die Autovermietung ja zur Kontobelastung legitimiert. Anders sieht das natürlich bei Missbrauchs- oder Betrugsfällen aus.
a&r: Was kann ich denn nun tun, um mein Geld zurückzubekommen?
Rodegra: Zuerst sollte man versuchen, dem Vermieter den Fall zu schildern, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Gelingt das nicht, bleibt dem Kunden nur, auf zivilrechtlichem Weg gegen den Autovermieter zu klagen.
a&r: Wie kann ich so etwas schon im Vorfeld vermeiden?
Rodegra: Bei Annahme und Rückgabe des Mietwagens sollte man auf jeden Fall auf einem Übergabeprotokoll bestehen, in dem mögliche Schäden detailliert vermerkt werden. Gegenstand sollte auch der Stand der Tankfüllung sein, denn auch die ist immer wieder eine Quelle von Streitigkeiten. Anschließend gilt es, sich den Rechnungsbetrag, der von der Karte abgebucht wird, schriftlich bestätigen zu lassen.
a&r: Was kann ich darüber hinaus noch tun, um Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden?
Rodegra: Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen sollten grundsätzlich schriftlich fixiert werden. Vor mündlichen Verträgen ist in jedem Fall zu warnen. Will man im Ausland ein Fahrzeug nutzen,ist es zudem empfehlenswert, den Mietvertrag bei einem Autovermieter in Deutschland, der international tätig ist, abzuschließen. Das hat zwei entscheidende Vorteile: Zum einen sind die Vertragsunterlagen in deutscher Sprache abgefasst. Zum anderen hat man einen Vertragspartner in Deutschland. Das bedeutet, dass bei eventuellen Streitigkeiten die Angelegenheit vor einem deutschen Gericht geklärt werden kann.
a&r: Gibt es Dinge, auf die ich im Mietvertrag achten sollte?
Rodegra: Im Vertrag selbst sollten alle relevanten Daten aufgenommen werden, insbesondere auch die vereinbarte Kilometerzahl, wer das Fahrzeug fahren darf und auch welche Versicherungen abgeschlossen werden. Und wie so oft gilt auch hier: das Kleingedruckte unbedingt genau lesen.

