Immer noch Rätselraten ums flüssige Handgepäck

Seit nunmehr knapp 2 Jahren gelten starke Einschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten in Flugzeugen in ganz Europa. Aber noch immer tauchen bei Reisenden Fragen über dieses Regelwerk auf. Was dürfen Passagiere im Handgepäck eigentlich noch mitnehmen und wie muss es verpackt sein?
Was gilt als Flüssigkeit?
Getränke, Haargel, Zahnpasta, Cremes, Deodorants, Sonnenlotion, Öle, Rasierschaum, darüber hinaus aber auch Lippenstift, Feuchtigkeitstücher, Honig, Brotaufstriche und Suppen. Bei strittigen Artikeln kann der Passagier von der Bundespolizei aufgefordert werden, diese direkt vor Ort zu entsorgen.
Und die Verpackung?
Die einzelnen Behälter dürfen maximal 100 ml einer Flüssigkeit enthalten und müssen in einem verschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel mit maximal 1 l Volumen vorgelegt werden. Nicht akzeptiert werden einfache Plastikbeutel, die z. B. mit einem Gummiband verschlossen sind.
Was ist erlaubt?
• Alle Artikel, die im Duty-free-Bereich erworben werden (Sonderregelungen: siehe dazu die Duty-free-Frage)
• Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder
• Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (Insulin oder auch Säfte)
• Persönlich verschriebene sowie nicht verschreibungspflichtige Medikamente
Auf Verlangen liegt es am Passagier, glaubhaft zu machen, dass die mitgeführten Medikamente während des Flugs benötigt werden, beispielsweise mit einem ärztlichen Attest oder entsprechenden Ausweisen.
Was gilt für Duty-free-Artikel?
Generell sind an europäischen Flughäfen erworbene Flüssigkeiten erlaubt. Auch an Bord europäischer Flugzeuge erworbene Duty-free-Ar- tikel werden akzeptiert, sofern sie sich in einer gesicherten Tasche befinden. Problematisch dagegen sind Artikel von außereuropäischen Flughäfen, wenn der Passagier in Europa noch einmal umsteigen muss. Dann müssen Flüssigkeiten weggeworfen werden. Das Gleiche gilt, wenn Flüssigkeiten während eines Flugs mit einem Flugzeug einer Gesellschaft gekauft werden, die nicht in der EU ansässig ist.
Für welche Länder gelten Sonderregeln?
Bei Flügen von den und in die Vereinigten Staaten von Amerika dürfen keine Duty-free-Artikel mitgenommen werden, für Großbritannien gilt weiterhin ein komplettes Verbot der oben aufgelisteten Flüssigkeiten.

